Abwasserzweckverband Eppelborn Abwasserzweckverband EppelbornAbwasserzweckverband Eppelborn

Grundstücksanschlussleitung



Abwasserzweckverband Eppelborn


Verantwortung

Verantwortlich für das öffentliche Kanalnetz von ca. 115 km in der Gemeinde Eppelborn ist der Abwasserzweckverband der Gemeinde Eppelborn.

Hauseigentümer sind nach der geltenden Abwassersatzung für die ordnungsgemäße Funktion und Instandhaltung der Entwässerungsanlagen auf ihrem Grundstück verantwortlich.

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Abwasserzweckverband Eppelborn

Rechtliche Folgen

Für die Grundstücksentwässerungsanlagen ist der Hauseigentümer verantwortlich.

Unter "Grundstücksentwässerungsanlagen" versteht man die Hausanschlussleitungen, die auf dem angeschlossenen Grundstück und in den darauf errichteten Gebäuden verlegt sind und das Abwasser zum öffentlichen Kanal in der Straße ableiten. Details dieser Verantwortung sind in der Abwassersatzung, im Wasserhaushaltsgesetz (§18 b WHG, § 22 WHG), im Strafgesetzbuch und im Bodenschutzgesetz geregelt.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist, dass Unwissenheit über einen verursachten Schaden nicht aus der Verantwortung entlässt.

Wir möchten Sie auf die rechtlichen Folgen aufmerksam machen

Die Hausanschlussleitung für Ihre Abwasserentsorgung liegt in der Erde. Eine Beschädigung ist deshalb durch bloßen Augenschein meist nicht erkennbar.
Nicht-Sehen oder Nicht-Wissen entheben Sie jedoch nicht der Verantwortung. Sie haften auch für Folgen einer nicht erkannten Beschädigung. Je nach Tragweite reichen diese bis hin zu einer "Straftat gegen die Umwelt". Deshalb sollten Sie die ordnungsgemäße Funktion Ihrer Hausanschlussleitung sicherstellen.
Wir empfehlen, den Zustand von Zeit zu Zeit zu kontrollieren.

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Schäden

Die Folgen, die vermieden werden können

Abwasser kann ausdringen (Exfiltration) oder Grundwasser eindringen (Infiltration).

Bei der Exfiltration werden Grundwasser und Boden verunreinigt und dadurch möglicherweise das "Lebensmittel Trinkwasser" gefährdet. Wer dies willentlich oder fahrlässig tut oder zulässt, macht sich strafbar.

Bei der Infiltration kommt es zu einer Verdünnung des Abwassers und damit zu einer Verringerung der Reinigungsleistung in der Kläranlage. Im Extremfall sinkt sogar der Grundwasserspiegel mit negativer Auswirkung auf Fauna und Flora. Sauberes Wasser zu klären ist überflüssiger Aufwand. Das sollte aber im Sinne einer wirtschaftlichen Abwasserentsorgung vermieden werden. Schließlich werden die Kosten dafür von Allen gemeinsam getragen.

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Selbstkontrolle

1. Die regelmäßige Kontrolle durch Sie selbst

Einmal im Jahr - bei entsprechender Veranlassung auch zusätzlich - sollten Sie Ihre Hausanschlussleitungen kontrollieren. Wie diese Kontrolle erfolgt, ist Ihrem Ermessen überlassen: Im einfachsten Fall öffnen Sie den Hauskontrollschacht und lassen etwas Wasser hineinlaufen. Läuft es problemlos ab, ist der Hausanschluss zumindest nicht völlig verstopft; eine Sicherheit über Undichtigkeiten haben Sie jedoch nicht.

2. Die optische Prüfung für umfassenden Einblick

Dadurch erhalten Sie den absolut besten Einblick. Die optische Untersuchung sollten Sie mindestens alle 10 Jahre von einem Fachunternehmen durchführen lassen. Dabei werden die Hausanschlussleitungen mit einer Kamera inspiziert und fotografiert.

3. Die Dichtheitsprüfung schafft Gewissheit

Durch eine so genannte Druckprüfung mit Wasser lässt sich feststellen, ob Ihre Hausanschlussleitungen dicht sind. Über Ursache und Umfang sowie eventuelle Schäden sagt dieses Verfahren jedoch nichts aus. Diese Prüfung muss von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.

Für Punkt 2 und 3 empfiehlt sich ein Zusammenschluss mehrerer Hauseigentümer in der gleichen Straße.


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