Entwässerungsantrag

Wann und wie muss ich einen Grundstücksentwässerungsantrag stellen?
a) Bei einem Bauantrag
Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens muss ein Entwässerungsantrag mit eingereicht werden.
Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung Ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:
- der Antrag ist auf der Grundlage der Abwassersatzung und deren technischen Vorschriften (z.B. DIN 1986, EN 12056, EN 752 und EN 1610) anzufertigen
- der Antrag (3-fach) ist bei der zuständigen Behörde (Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Neunkirchen in Ottweiler oder Gemeinde Eppelborn) einzureichen.
b) Bei Änderung der vorhandenen Grundstücksentwässerung
Hierbei sind die gleichen Unterlagen wie nachfolgend aufgeführt beim AWZE einzureichen.


Antragsunterlagen
Folgende wichtige Planunterlagen sind unter anderem beizufügen:
Für Grundstücksentwässerungsanlagen, in die häusliches Abwasser eingeleitet werden soll:
- amtl. Lageplan (1:500) mit der Darstellung u. a. des geplanten Gebäudes, der Grundleitung und des Anschlusses an den öffentlichen Kanal.
- Grundrisspläne (1:100) aller Untergeschosse (unterhalb der Rückstauebene) und Erdgeschoss mit Darstellung der Entwässerung.
- Vertikalschnitt (Strangschema) des zu entwässernden Gebäudes in Richtung des öffentlichen Kanals mit Darstellung u.a. der Grund- und Hauptleitungen, Fallrohre, Gefälle und Rohrquerschnitt der Hausanschlussleitung und des öffentlichen Kanals. Die Höhen (ü. N.N.) der Straßenoberkante an der Anschlussstelle, der Gebäudegeschosse und der Hofflächen sind anzugeben!
Für gewerblich genutzte Grundstücksentwässerungsanlagen:
- je ein Grundrissplan aller Gebäudegeschosse mit allen abwassertechnisch relevanten Angaben inkl. der Darstellung der Abwasserbehandlungsanlage.


Was ist sonst noch zu beachten?
Schmutz- und Regenwasser, das unterhalb der Rückstauebene anfällt, sollte der öffentlichen Kanalisation über eine Abwasserhebeanlage rückstaufrei zugeführt werden.
Die vom AWZE ausgegebenen Unterlagen (Kanalbestandsplan, Stutzenplan etc.) sind in den Entwässerungsplan einzuarbeiten.
Es ist der Nachweis zu führen, ob Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden kann.
Die Grundstücksentwässerung darf nur nach den genehmigten Grundstücks- entwässerungsplänen ausgeführt werden.
Die vorgenannten technischen Unterlagen sind bei der WVO GmbH Ottweiler erhältlich.


Einleitung von Baugruben- und Drainagewasser
Das Einleiten von Baugruben- oder in Ausnahmefällen von Drainagewasser in das Kanalsystem ist vom AWZE zu genehmigen.
Die Einleitungen sind gebührenpflichtig und vor Beginn zwingend anzuzeigen (Tel.: 06881 / 969 243). |