Gebühren
Durch ein weit verzweigtes öffentliches Kanalnetz mit über 115 km Länge wird im Einzugsgebiet Eppelborn nicht nur das Schmutzwasser aus den Haushalten und Gewerbebetrieben, sondern auch das Niederschlagswasser abgeleitet.
Die Kosten hierfür werden über die Abwassergebühren auf alle verteilt, die Wasser verbrauchen und Niederschlagswasser ableiten.
Die aktuellen Gebührensatzungen finden Sie auf der Seite Aufgaben - Satzungen.


Abwasser
Jeder produziert es, aber kaum einer macht sich Gedanken, wohin es transportiert wird.
Da es unmöglich ist, die genaue Wassermenge zu bestimmen, die in die Kanalisation eingeleitet wird, gilt als Maß für die Schmutzwassermenge die verbrauchte Frischwassermenge.
Auch das abgeleitete Niederschlagswasser kann nicht gemessen werden. Um gerechte Gebühren zu ermitteln und auch um ökologisch sinnvolle Projekte wie die Versickerung von Regenwasser zu unterstützen, gibt es die "gesplittete Abwassergebühr". Als Maßstab wird dabei die befestigte und bebaute Fläche verwendet, von der das Niederschlagswasser in das Kanalsystem gelangen kann.


Schmutzwassergebühr
Als Maßstab für die Berechnung der Schmutzwassergebühr ist der Frischwasserverbrauch maßgeblich.
Die von der Verbandsversammlung des AWZE beschlossene Schmutzwassergebühr beträgt ab 01.01.2010: 3,35 Euro/cbm Frischwasserverbrauch.


Niederschlagswassergebühr
Jeder soll nur für die Abwassermenge bezahlen, die er in die öffentliche Kanalisation einleitet - dazu gehört neben dem Schmutzwasser auch das Niederschlagswasser. Diese beiden Kostenarten - für Niederschlagswasser und Schmutzwasser - werden bei der gesplittenen Abwassergebühr getrennt abgerechnet.
Bei der Gebührenberechnung für das Niederschlagswasser ist die versiegelte Fläche maßgeblich. Da es unmöglich ist, die genaue Wassermenge zu bestimmen, die abgeleitet wird, gilt als Maßstab für die Erhebung der Gebühren die Fläche, von der das Niederschlagswasser in das Kanalsystem gelangen kann. Hier ist ausschlaggebend, wie viel Fläche versiegelt und ins öffentliche Kanalnetz abgeleitet wird. Die Gebühr je m² versiegelte und befestigte und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Fläche beträgt ab 01.01.2010: 0,90 Euro/Jahr.
Mitwirkungspflicht bei der Niederschlagswassergebühr
Alle Grundstückseigentümer, die nach der Ersterfassung Änderungen an den bebauten bzw. versiegelten Flächen vorgenommen und dadurch den Anteil der abflusswirksamen Flächen ihres Grundstückes verändert haben, sind verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich der WVO GmbH, In der Etzwies 6, 66554 Ottweiler, telefonisch unter Tel 06824 - 90 02-15, bzw. schriftlich mitzuteilen.
Ökologisches Verhalten ist also bares Geld wert. |