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Abwasser, das über die öffentliche Kanalisation abzuleiten ist, entsteht vornehmlich auf Flächen und in Gebäuden privater Grundstückseigentümer. Innerhalb der Grundstücksentwässerung besteht eine Eigenverantwortung für die sachgerechte Errichtung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen durch den Eigentümer.