Neuanschluss

Vor der Planung Ihrer Baumaßnahme ist es erforderlich, dass Sie eine Kanalauskunft einholen, die Ihnen Informationen über die Anschlussmöglichkeit im öffentlichen Bereich liefert. Auskunft erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache bei der Wasserversorgung Ostsaar (WVO). Dessen Telefonnummer finden Sie unter der Rubrik „Kontakte“.

Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens bzw. bei Änderungen der vorhandenen Grundstücksentwässerung muss ein Entwässerungsantrag angefertigt werden. Um eine zügige Bearbeitung und Genehmigung Ihres Entwässerungsantrages zu gewährleisten, sollten Sie den Antrag
auf der Grundlage der Abwassersatzung des AWZE sowie der geltenden Regelwerken anfertigen und 3-fach bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Neunkirchen oder der Gemeinde Eppelborn einreichen.

Entwässerungsanträge für Grundstücksentwässerungsanlagen mit häuslichem Abwasser müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Lageplan (1:500), mit Darstellung des geplanten Gebäudes, der Leitungsführung und des Anschlusses an den öffentlichen Kanal.
  • Grundrisspläne (1:100), mit Darstellung aller Geschosse und Entwässerungssituationen.
  • Vertikalschnitt (1:100), mit Darstellung der Entwässerungssituation von dem Gebäude bis zum Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal. Anzugeben sind alle Entwässerungseinrichtungen, wie beispielsweise Fallrohre, Leitungen, Schächte, Revisionsöffnungen, Rückstausicherungen und Hebeanlagen, inkl. Angaben zu Gefällen, Rohrquerschnitten und Höhen (müNN).

Gewerbebetriebe müssen zusätzlich zu den genannten Unterlagen eine Betriebsbeschreibung beifügen, welche die Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abwässer und der etwaig erforderlichen Anlagen zur Abwasserbehandlung beinhaltet.

Insofern Sie beabsichtigen Regenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation zu leiten, sondern auf Ihrem Grundstück zu versickern, müssen Sie dem Entwässerungsantrag einen Nachweis der schadlosen Versickerungsmöglichkeit beifügen.

Der Abwasserhausanschluss darf nur entsprechend der genehmigten Entwässerungspläne ausgeführt werden.

Die Einleitung von Baugrubenwasser in die öffentliche Kanalisation müssen Sie vom AWZE genehmigen lassen.